Hintergrund des Projekts
euPrevent wurde eingeladen, sich für den vierten Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der b-solutions Initiative zu bewerben. Das allgemeine Ziel von b-solutions ist es, nachhaltige Methoden zur Lösung von Grenzhindernissen rechtlicher und/oder administrativer Natur entlang der EU-Binnenlandgrenzen zu identifizieren und zu fördern.
Der Vorschlag von euPrevent, zusammen mit GGD Zuid Limburg (NL) und Sciensano (BE), beinhaltet die Einholung von Rat von Rechtsexperten mit Kenntnissen über grenzüberschreitende Instanzen. streiche zugewiesen. In Zusammenhang mit diesem Projekt warden wir die Unterstützung eines Rechtsexperten über das derzeitige Hindernis der Anwendung der GDPR und der nationalen Gesetzgebung in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Gesundheitswesen erhalten.
euPrevent erkennt an, dass die Datenschutz-Grundverordnung ein gutes Instrument ist, das die Privatsphäre der europäischen Bürger in verschiedenen Bereichen, wie z. B. im Gesundheitswesen, schützt. Gleichzeitig sehen sich Organisationen des öffentlichen Gesundheitswesens, einschließlich der Behörden, im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit häufig mit großen Schwierigkeiten bei der Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der DSGVO in den einzelnen Mitgliedstaaten konfrontiert. Das erschwert die erfolgreiche Durchführung von Projekten, die auf die Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden in diesen Grenzregionen abzielen.
Genaue Daten bieten eine solide Grundlage für die Herausgabe von Leitlinien, wie man am besten auf die COVID-19-Pandemie oder zukünftigen anderen Pandemien und Herausforderungen reagieren kann. Derzeit fehlen uns vergleichbare Daten über die Prävalenz von COVID-19 und präventive Verhaltensweisen (z. B. soziale Distanzierung). Ein besseres Verständnis der aktuellen Situation auf der Grundlage dieser Daten wird Aufschluss über unsere nächsten Schritte zur Eindämmung der Auswirkungen von COVID-19 geben. Außerdem wird es einen wichtigen Einblick in die Auswirkungen von COVID-19 in einer Euroregion geben.
Die Unterschiede in der nationalen Umsetzung der DSGVO (z. B. in Belgien das Gesetz vom 30. Juli 2018) zwischen besser: in den Mitgliedsstaaten und die (fehlende) andere nationale oder bilaterale Gesetzgebung verhindern, dass diestreiche:gemeinsame für die Verarbeitung Verantwortlichen (wie in der DSGVO definiert), die sich in verschiedenen Mitgliedsstaaten befinden, tatsächlich gemeinsam die Kontrolle über die Kontaktdaten der Bürger haben können (rechtlich, nicht einmal praktisch). Deshalb standen und stehen wir bei den COVID-Projekten, die wir in den Grenzregionen (Belgien, Deutschland und den Niederlanden) durchführen, vor einigen Herausforderungen.